In Deutschland gibt es 2015 etwa 24.000 demenzkranke Menschen, die jünger als 65 Jahre sind. Je jünger Menschen sind, wenn sie an Demenz erkranken, desto größer sind die Probleme, mit denen sie und ihre Angehörigen sich auseinander setzen müssen. Sie fallen durch viele Raster unseres Hilfesystems. Beispiele dafür sind:
- Menschen, die im jüngeren Lebensalter, zum Teil sogar weit vor dem 65. Lebensjahr an einer Demenz erkranken, sind z.T. noch berufstätig und gemeinsam mit ihren Lebenspartnern verantwortlich für minderjährige Kinder.
- Die Versorgungsstrukturen sind auf die Kombination von Hochaltrigkeit, Pflegebedürftigkeit und Demenz ausgerichtet. Dementsprechend gibt es kaum passende Angebote für jüngere Demenzkranke.
- Die Angebote der Behindertenhilfe, wie Werkstätten, Wohngruppen etc. stehen jüngeren Demenzkranken nicht offen, da sie nicht als behindert gelten.
- Leistungen der Sozialhilfeträger, die der Eingliederung von behinderten Menschen in die Gesellschaft dienen, werden jüngeren Demenzkranken häufig verweigert, mit dem Hinweis auf ihre „Nichteingliederbarkeit“.
- Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Sozialhilfeträgern verzögern die Gewährung von dringend benötigten Leistungen und sind oft nur auf dem Klageweg zu entscheiden.
- Früheinsetzende Demenzformen verursachen häufig ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, die medikamentös schlecht zu beeinflussen sind. Hier ist psychosoziale Betreuung in Form persönlicher Assistenz, wie bei Körperbehinderten üblich, oft das einzige Mittel der Hilfe, wird aber nicht finanziert.